KLs 15 Js 39/93•Landgericht Siegen, 1994-05-06, KLs 15 Js 39/93
Landgericht Siegen, 1994-05-06, KLs 15 Js 39/93
KLs 15 Js 39/93Kantonsgericht06.05.1994
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Siegen — KLs 15 Js 39/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1994-05-06
Aktenzeichen: KLs 15 Js 39/93
ECLI: ECLI:DE:LGSI:1994:0506.KLS15JS39.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer als Jugendkammer
Tenor
Der Angeklagte F. wird freigesprochen.
Der Angeklagte M. ist des Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung, der schweren räuberischen Erpressung, des gemeinschaftlichen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und der versuchten schweren räuberischen Erpressung schuldig.
Im Übrigen wird er freigsprochen.
Der Angeklagte M. wird zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten, soweit diese freigsprochen werden, werden der Staatskasse auferlegt. Im Übrigen wird davon abgesehen, dem Angeklagten M. die Kosten und Auslagen aufzuerlegen, soweit er verurteilt ist.
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