Landgericht Paderborn, 2025-08-14, 5 T 231/25

5 T 231/25Kantonsgericht14.08.2025

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 5 T 231/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-08-14

Aktenzeichen: 5 T 231/25

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2025:0814.5T231.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde des Betroffenen vom 25.07.2025 gegen den Beschluss des Amtsgerichts B vom 19.05.2025 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Betroffene zu tragen.

Die Bestellung nach § 62d AufenthG von Rechtsanwalt U wird aufgehoben.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.

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