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5 T 231/25•Landgericht Paderborn, 2025-08-14, 5 T 231/25
5 T 231/25Kantonsgericht14.08.2025
Entscheidungsdatum: 2025-08-14
Aktenzeichen: 5 T 231/25
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2025:0814.5T231.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Die Beschwerde des Betroffenen vom 25.07.2025 gegen den Beschluss des Amtsgerichts B vom 19.05.2025 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Betroffene zu tragen.
Die Bestellung nach § 62d AufenthG von Rechtsanwalt U wird aufgehoben.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
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