Landgericht Paderborn, 2025-07-28, 5 T 203/25

5 T 203/25Kantonsgericht28.07.2025

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 5 T 203/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-07-28

Aktenzeichen: 5 T 203/25

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2025:0728.5T203.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Paderborn (15 M 1742/25) vom 12.05.2025 wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Schuldner.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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