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5 T 208/25•Landgericht Paderborn, 2025-07-24, 5 T 208/25
5 T 208/25Kantonsgericht24.07.2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-24
Aktenzeichen: 5 T 208/25
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2025:0724.5T208.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Die Beschwerde in Form des Feststellungsantrags des Betroffenen vom 03.07.2025 gegen den Beschluss des Amtsgerichts B vom 23.06.2025 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Betroffene zu tragen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
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