Landgericht Paderborn, 2025-05-07, 4 O 291/24

4 O 291/24Kantonsgericht07.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 4 O 291/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-05-07

Aktenzeichen: 4 O 291/24

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2025:0507.4O291.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 180,00 € nebst

Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.08.2024 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte außergerichtliche und nicht anrechenbare Anwaltskosten zu zahlen in Höhe von 332,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 28.09.2024.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen ihn zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige

Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.

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