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5 T 50/25•Landgericht Paderborn, 2025-03-19, 5 T 50/25
Entscheidungsdatum: 2025-03-19
Aktenzeichen: 5 T 50/25
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2025:0319.5T50.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Die Beschwerde des Betroffenen vom 27.01.2025 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 16.01.2025 (Az. 71 XIV 13/25), jetzt Amtsgericht Paderborn (Az. 11 XIV(B) 62/25), mit dem Sicherungshaft bis zum 15.07.2025 angeordnet worden ist, wird zurückgewiesen.
Der Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme von Dolmetscherkosten, die nicht erhoben werden.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 5.000 € festgesetzt.
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