Landgericht Paderborn, 2024-12-23, 5 KLs 12/24

5 KLs 12/24Kantonsgericht23.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 5 KLs 12/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-12-23

Aktenzeichen: 5 KLs 12/24

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2024:1223.5KLS12.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. große Strafkammer als große Jugendkammer

Tenor

Der Angeklagte N. ist der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Er wird zu einer Jugendstrafe von 9 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Angeklagte X. ist der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Er wird zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt.Im Übrigen wird er freigesprochen.

Von der Auferlegung von Kosten und Auslagen für das Verfahren auf die Angeklagten wird abgesehen.

Angewendete Vorschriften

für den Angeklagten N.: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, §§ 1, 3 ff., 21 JGG,

für den Angeklagten X.: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, §§ 1, 105 ff. JGG.

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