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5 T 287/24•Landgericht Paderborn, 2024-12-20, 5 T 287/24
5 T 287/24Kantonsgericht20.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-20
Aktenzeichen: 5 T 287/24
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2024:1220.5T287.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Auf die Beschwerde der antragstellenden Behörde wird der Beschluss des Amtsgerichts Paderborn (11 XIV(B) 835/24) vom 17.12.2024 in der Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 18.12.2024 wie folgt abgeändert:
Gegen den Betroffenen wird Sicherungshaft bis zum Ablauf des 23.01.2025 angeordnet.
Diese Entscheidung ist sofort wirksam.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Betroffene in allen Instanzen mit Ausnahme von Dolmetscherkosten, von deren Erhebung abgesehen wird.
Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
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