Landgericht Paderborn, 2024-12-10, 5 T 269/24

5 T 269/24Kantonsgericht10.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 5 T 269/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-12-10

Aktenzeichen: 5 T 269/24

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2024:1210.5T269.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ahlen (11a XIV(B) 31/24) vom 07.11.2024 (jetzt Amtsgericht Paderborn, 11 XIV(B) 718/24) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Betroffene.

Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

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