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5 T 93/24•Landgericht Paderborn, 2024-05-10, 5 T 93/24
Entscheidungsdatum: 2024-05-10
Aktenzeichen: 5 T 93/24
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2024:0510.5T93.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Die Beschwerde der Person des Vertrauens gegen den Beschluss des Amtsgerichts Paderborn (11 XIV (B) 218/24) vom 24.04.2024 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Person des Vertrauens.
Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
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