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01 Ks 53/16•Landgericht Paderborn, 2023-11-23, 01 Ks 53/16
01 Ks 53/16Kantonsgericht23.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-23
Aktenzeichen: 01 Ks 53/16
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2023:1123.01KS53.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer als Schwurgericht
In Ergänzung des Urteils des Landgerichts Paderborn vom 05.10.2018 (Az. 01 Ks 53/16) wird die Unterbringung des Verurteilten in der Sicherungsverwahrung nachträglich angeordnet.
Der Verurteilte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschrift: § 66b StGB.
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