Landgericht Paderborn, 2023-07-28, 1 T 19/23

1 T 19/23Kantonsgericht28.07.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 1 T 19/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-07-28

Aktenzeichen: 1 T 19/23

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2023:0728.1T19.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Beschwerdekammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Kläger wird der Beschlusses des Amtsgerichts Warburg vom 20.06.2023 (Aktenzeichen: 1 C 16/23) wie folgt abgeändert:

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits (§ 91a ZPO).

Der Beklagte trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 1.500,00 Euro festgesetzt.

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