Landgericht Paderborn, 2023-06-21, 2 O 148/23

2 O 148/23Kantonsgericht21.06.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 2 O 148/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-06-21

Aktenzeichen: 2 O 148/23

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2023:0621.2O148.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die Zufahrt gemäß dem im Grundbuch von T beim Amtsgericht Warburg in Blatt …, Gemarkung T, Flur 8, Flurstück 1300 wie im notariellen Vertrag vom 27.05.2021 in der Urkundennummer … vor dem Notar Q abgeschlossenen Kaufvertrag in einem Abstand von 8 m zur Grundstücksgrenze des Klägers zu erstellen und die abweichend hierzu bereits erstellte Zufahrt zu dem vorgenannten Grundstück zurückzubauen sowie

außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 540,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 24.12.2022 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist bezüglich der Stellung der Sicherheit gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 12.650,00 €, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.