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5 T 98/22 und 5 T 99/22•Landgericht Paderborn, 2022-11-18, 5 T 98/22 und 5 T 99/22
5 T 98/22 und 5 T 99/22Kantonsgericht18.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-18
Aktenzeichen: 5 T 98/22 und 5 T 99/22
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2022:1118.5T98.22UND5T99.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 14.03.2022 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Warburg vom 11.02.2022 wird zurückgewiesen.
Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) vom 17.03.2022 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Warburg vom 11.02.2022 wird zurückgewiesen.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf jeweils 5.000,00 € festgesetzt.
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