Landgericht Paderborn, 2022-11-18, 5 T 98/22 und 5 T 99/22

5 T 98/22 und 5 T 99/22Kantonsgericht18.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 5 T 98/22 und 5 T 99/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-18

Aktenzeichen: 5 T 98/22 und 5 T 99/22

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2022:1118.5T98.22UND5T99.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 14.03.2022 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Warburg vom 11.02.2022 wird zurückgewiesen.

Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) vom 17.03.2022 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Warburg vom 11.02.2022 wird zurückgewiesen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf jeweils 5.000,00 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.