Landgericht Paderborn, 2022-10-17, 5 T 267/22

5 T 267/22Kantonsgericht17.10.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 5 T 267/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-10-17

Aktenzeichen: 5 T 267/22

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2022:1017.5T267.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 23.09.2022 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Lippstadt vom 20.09.2022 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 5.000 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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