Landgericht Paderborn, 2022-03-14, 3 O 579/20

3 O 579/20Kantonsgericht14.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 3 O 579/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-03-14

Aktenzeichen: 3 O 579/20

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2022:0314.3O579.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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