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3 O 579/20•Landgericht Paderborn, 2022-03-14, 3 O 579/20
3 O 579/20Kantonsgericht14.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-14
Aktenzeichen: 3 O 579/20
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2022:0314.3O579.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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