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5 T 59/22•Landgericht Paderborn, 2022-02-24, 5 T 59/22
Entscheidungsdatum: 2022-02-24
Aktenzeichen: 5 T 59/22
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2022:0224.5T59.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 20.02.2022 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 16.02.2022, mit dem Abschiebungshaft (Sicherungshaft) bis zum 25.02.2022 angeordnet worden ist, wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 2) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 5.000 € festgesetzt.
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