Landgericht Paderborn, 2022-02-24, 5 T 59/22

5 T 59/22Kantonsgericht24.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 5 T 59/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-02-24

Aktenzeichen: 5 T 59/22

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2022:0224.5T59.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 20.02.2022 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 16.02.2022, mit dem Abschiebungshaft (Sicherungshaft) bis zum 25.02.2022 angeordnet worden ist, wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 2) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 5.000 € festgesetzt.

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