Landgericht Paderborn, 2022-02-10, 5 T 38/22

5 T 38/22Kantonsgericht10.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 5 T 38/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-02-10

Aktenzeichen: 5 T 38/22

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2022:0210.5T38.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde des Betroffenen vom 04.02.2022 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 28.01.2022 (Verlängerung der Anordnung der Sicherungshaft bis längstens zum 16.02.2022) wird zurückgewiesen.

Der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Beschwerdeinstanz unter Beiordnung von Rechtsanwalt O wird zurückgewiesen.

Der Betroffene hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

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