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4 O 545/20•Landgericht Paderborn, 2021-12-06, 4 O 545/20
4 O 545/20Kantonsgericht06.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-06
Aktenzeichen: 4 O 545/20
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2021:1206.4O545.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 2.500,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.02.2021 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 174,75 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.02.2021 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 37 % und die Beklagte zu 63 %. Die Kosten der Streithelferin trägt die Klägerin zu 37 %. Im Übrigen trägt die Streithelferin ihre Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils gegen sie zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte bzw. die Streithelferin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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