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5 Qs 33/21•Landgericht Paderborn, 2021-12-01, 5 Qs 33/21
5 Qs 33/21Kantonsgericht01.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-01
Aktenzeichen: 5 Qs 33/21
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2021:1201.5QS33.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. große Jugendkammer des Landgerichts Paderborn
Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Paderborn vom 11.11.2021 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 09.11.2021 wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen des Beschuldigten fallen der Staatskasse zur Last.
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