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5 T 151/21 und 5 T 152/21•Landgericht Paderborn, 2021-10-26, 5 T 151/21 und 5 T 152/21
5 T 151/21 und 5 T 152/21Kantonsgericht26.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-26
Aktenzeichen: 5 T 151/21 und 5 T 152/21
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2021:1026.5T151.21UND5T152.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Die Beschwerden des Beteiligten zu 2) vom 22.06.2021 gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts Paderborn vom 17.06.2021 (Zurückweisung des Haftaufhebungsantrags in Gestalt des Feststellungsantrags - 5 T 151/21) und (Zurückweisung des gesonderten Feststellungsantrags - 5 T 152/21) werden zurückgewiesen.
Die Kosten der Beschwerdeverfahren hat der Beteiligte zu 2) zu tragen.
Der Gegenstandwert für die Beschwerdeverfahren wird auf jeweils 5.000,00 € festgesetzt.
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