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5 T 265/20•Landgericht Paderborn, 2021-07-05, 5 T 265/20
5 T 265/20Kantonsgericht05.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-05
Aktenzeichen: 5 T 265/20
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2021:0705.5T265.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird zurückgewiesen.
Die Schuldnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Beschwerdewert wird auf 53.688,06 € festgesetzt.
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