Landgericht Paderborn, 2021-06-01, 5 T 85/21

5 T 85/21Kantonsgericht01.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 5 T 85/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-06-01

Aktenzeichen: 5 T 85/21

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2021:0601.5T85.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 21.04.2021 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Delbrück - Vollstreckungsgericht - vom 13.04.2021 (9 M 219/21) wird zurückgewiesen.

Die Gläubigerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 300 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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