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08 KLs 22/20•Landgericht Paderborn, 2021-03-29, 08 KLs 22/20
08 KLs 22/20Kantonsgericht29.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-29
Aktenzeichen: 08 KLs 22/20
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2021:0329.08KLS22.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. große Strafkammer des Landgerichts
Der Angeklagte wird wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung der Strafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Lippstadt vom 08.08.2017 zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen des Nebenklägers zu tragen.
Angewendete Vorschriften: §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 4, 253, 255, 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 25 Abs. 2, 52 StGB
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