Landgericht Paderborn, 2021-03-26, 2 O 458/20

2 O 458/20Kantonsgericht26.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 2 O 458/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-26

Aktenzeichen: 2 O 458/20

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2021:0326.2O458.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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