Landgericht Paderborn, 2020-11-26, 3 O 238/20

3 O 238/20Kantonsgericht26.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 3 O 238/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-26

Aktenzeichen: 3 O 238/20

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2020:1126.3O238.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.885,53 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.07.2020 zu zahlen sowie den Kläger von den Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag mit der B Bank AG zur Darlehensvertrags-Nummer … in Höhe von derzeit 13.346,39 € freizustellen jeweils Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Darlehensvertrag und Herausgabe des Fahrzeugs B A6 3.0 TDI clean Diesel 4 G quattro, FIN: …

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Pkw des Klägers und der Abtretung der Rechte aus dem unter Ziffer 1) genannten Darlehensvertrag zu dem Fahrzeug B A6 3.0 TDI clean Diesel 4 G quattro, FIN: … in Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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