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3 O 252/20•Landgericht Paderborn, 2020-10-26, 3 O 252/20
3 O 252/20Kantonsgericht26.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-26
Aktenzeichen: 3 O 252/20
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2020:1026.3O252.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.964,71 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.06.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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