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5 T 179/20•Landgericht Paderborn, 2020-09-25, 5 T 179/20
5 T 179/20Kantonsgericht25.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-25
Aktenzeichen: 5 T 179/20
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2020:0925.5T179.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 31.07.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 18.02.2019 wird als unzulässig verworfen.
Der Beteiligte zu 2) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000€ festgesetzt.
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