Landgericht Paderborn, 2020-09-25, 5 T 179/20

5 T 179/20Kantonsgericht25.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 5 T 179/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-25

Aktenzeichen: 5 T 179/20

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2020:0925.5T179.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 31.07.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 18.02.2019 wird als unzulässig verworfen.

Der Beteiligte zu 2) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000€ festgesetzt.

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