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3 O 261/20•Landgericht Paderborn, 2020-09-25, 3 O 261/20
3 O 261/20Kantonsgericht25.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-25
Aktenzeichen: 3 O 261/20
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2020:0925.3O261.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 10.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.06.2020 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Kläger von der außergerichtlichen Gebührenforderung ihres Prozessbevollmächtigten in Höhe von 1.285,44 EUR freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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