Landgericht Paderborn, 2020-08-03, 5 T 127/20

5 T 127/20Kantonsgericht03.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 5 T 127/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-03

Aktenzeichen: 5 T 127/20

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2020:0803.5T127.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag des Beteiligten zu 3) in der Fassung vom 02.04.2020 auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 3) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Beschwerdewert wird auf 5.000 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.