projekte
5 T 127/20•Landgericht Paderborn, 2020-08-03, 5 T 127/20
5 T 127/20Kantonsgericht03.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-03
Aktenzeichen: 5 T 127/20
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2020:0803.5T127.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Der Antrag des Beteiligten zu 3) in der Fassung vom 02.04.2020 auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haft wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 3) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Beschwerdewert wird auf 5.000 € festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.