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2 O 556/20•Landgericht Paderborn, 2020-07-16, 2 O 556/20
2 O 556/20Kantonsgericht16.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-16
Aktenzeichen: 2 O 556/20
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2020:0716.2O556.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Es wird festgestellt, dass der Beklagte dem Kläger den Steuerschaden im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag für 2019 zu ersetzen hat, der aufgrund einer fehlerhaften Beratung im Zusammenhang mit der Beendigung der Betriebsaufspaltung zwischen dem Einzelunternehmen des Klägers und der Fa. L GmbH, …, eintritt.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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