Landgericht Paderborn, 2020-06-24, 08 KLs 37/19

08 KLs 37/19Kantonsgericht24.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 08 KLs 37/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-24

Aktenzeichen: 08 KLs 37/19

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2020:0624.08KLS37.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. große Strafkammer des Landgerichts Paderborn

Tenor

Der Angeklagte wird unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Paderborn vom 02.09.2019 (Az. 66 Ds 65/19) wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 45 Fällen, davon in 8 Fällen in nicht geringer Menge, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

3 Jahren und 3 Monaten

verurteilt.

Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1.155,00 EUR wird angeordnet.

Soweit der Angeklagte freigesprochen ist, fallen die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last, im Übrigen hat er die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.

Angewendete Vorschriften: §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29 Abs. 1 Nr. 1, 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, 53, 73, 73c StGB

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