Landgericht Paderborn, 2020-06-17, 4 O 76/20

4 O 76/20Kantonsgericht17.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 4 O 76/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-17

Aktenzeichen: 4 O 76/20

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2020:0617.4O76.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 633.052,74 Euro nebst 9 % Zinsen (*1) aus:

a. 196.350,00 EUR seit dem 04. November 2019,

b. 196.350,00 EUR seit dem 04. Dezember 2019,

c. 155.945,70 EUR seit dem 04. Januar 2020,

d. 42.203,52 EUR seit dem 04. Februar 2020,

e. 42.203,52 EUR seit dem 04. März 2020

zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vor der Vollstreckung leistet.

Der Beklagten bleibt die Ausführung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten.

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