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01 KLs-20 Js 1416/19-4/20•Landgericht Paderborn, 2020-06-09, 01 KLs-20 Js 1416/19-4/20
01 KLs-20 Js 1416/19-4/20Kantonsgericht09.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-09
Aktenzeichen: 01 KLs-20 Js 1416/19-4/20
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2020:0609.01KLS20JS1416.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer des Landgerichts Paderborn als Jugendschutzkammer
Der Angeklagte wird wegen gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit gemeinschaftlicher sexueller Nötigung und in Tateinheit mit gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und mit sexueller Nötigung sowie wegen Besitzes von kinderpornographischen Schriften in Tateinheit mit Besitz von jugendpornographischen Schriften sowie wegen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
4 Jahren und 9 Monaten
verurteilt.
Wegen eines Geldbetrages in Höhe von 25.500,00 EUR wird die Einziehung des Wertersatzes angeordnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.
Angewendete Vorschriften: §§ 176 Abs. 1, 176a Abs. 2 Nr. 2, § 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1, Abs. 6 Nr. 2, 184b Abs. 3, 184c Abs. 3, 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, 25 Abs. 2, 52, 53, 73c StGB
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