Landgericht Paderborn, 2020-04-23, 1 Qs 55/20

1 Qs 55/20Kantonsgericht23.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 1 Qs 55/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-23

Aktenzeichen: 1 Qs 55/20

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2020:0423.1QS55.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. große Strafkammer des Landgerichts Paderborn

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschuldigten vom 03.04.2020 wird der Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 30.03.2020, Az. 69 Gs 133/20, aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.