Landgericht Paderborn, 2020-01-27, 3 O 306/19

3 O 306/19Kantonsgericht27.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 3 O 306/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-27

Aktenzeichen: 3 O 306/19

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2020:0127.3O306.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die von der Beklagten mit Schreiben vom 07.6.2019 erklärte Kündigung der Geschäftsbeziehung mit dem Kläger sowie der bei der Beklagten geführten Girokontenverträge mit den Nr. … und … unwirksam ist und diese über den 01.10.2019 hinaus fortbestehen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Eine Vollstreckbarkeitsentscheidung ist nicht erforderlich.

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