Landgericht Paderborn, 2020-01-22, 1 S 33/19

1 S 33/19Kantonsgericht22.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 1 S 33/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-22

Aktenzeichen: 1 S 33/19

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2020:0122.1S33.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Höxter, Az.: 10 C 206/18, vom 08.05.2019 abgeändert und wie folgt neugefasst:

Klage und Widerklage werden abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Kläger zu 42 % und der Beklagte zu 58 % zu tragen.

Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz haben die Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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