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4 O 359/19•Landgericht Paderborn, 2020-01-15, 4 O 359/19
4 O 359/19Kantonsgericht15.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-15
Aktenzeichen: 4 O 359/19
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2020:0115.4O359.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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