Landgericht Paderborn, 2020-01-15, 4 O 359/19

4 O 359/19Kantonsgericht15.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 4 O 359/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-15

Aktenzeichen: 4 O 359/19

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2020:0115.4O359.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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