7 O 2/19•Landgericht Paderborn, 2019-02-19, 7 O 2/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 7 O 2/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-19
Aktenzeichen: 7 O 2/19
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2019:0219.7O2.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Dem Verfügungsbeklagten wird aufgegeben, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr mit dem Verbraucher im Fernabsatz betreffend Elektro- und Elektronikartikel Angebote zu veröffentlichen und/oder zu unterhalten, und/oder zur Abgabe von Angeboten aufzufordern,
bei denen mit „Garantie“ geworben wird, ohne gleichzeitig zu informieren über den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers, und ohne gleichzeitig auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers hinzuweisen sowie darauf, dass diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, und/oder
im geschäftlichen Verkehr mit dem Verbraucher betreffend Elektro- und Elektronikartikel und/oder Modellbau eine Webseite zu betreiben,
ohne auf der Webseite dem Verbraucher in klarer und verständlicher Weise an leicht zugänglicher Stelle einen klickbaren Link zur OS-Plattform https://... zur Verfügung zu stellen, so wie dies jeweils aus den nachfolgenden Anlagen ersichtlich ist.
Die Kosten des Verfügungsverfahrens werden dem Verfügungsbeklagten auferlegt.
Der Streitwert wird auf 15.000,00 EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.