Landgericht Paderborn, 2019-02-08, 4 O 243/18

4 O 243/18Kantonsgericht08.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 4 O 243/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-08

Aktenzeichen: 4 O 243/18

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2019:0208.4O243.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 5.125,72 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.07.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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