2 O 270/18•Landgericht Paderborn, 2018-12-17, 2 O 270/18
Landgericht Paderborn, 2018-12-17, 2 O 270/18
2 O 270/18Kantonsgericht17.12.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 2 O 270/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-12-17
Aktenzeichen: 2 O 270/18
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2018:1217.2O270.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt an den Kläger 4.002,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.07.2018 zu zahlen, abzüglich am 14.08.2018 gezahlter 3.343,49 EUR.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger 75% jedes weiteren zukünftigen Schadens im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfallereignis vom …. in M zu erstatten.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von ihm entstandenen weiteren vorprozessualen Rechtsverfolgungskosten seiner nunmehrigen Prozessbevollmächtigten in Höhe von 24,40 EUR freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 10% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 90%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die
Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Seite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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