Landgericht Paderborn, 2018-11-22, 1 KLs 38/18

1 KLs 38/18Kantonsgericht22.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 1 KLs 38/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-22

Aktenzeichen: 1 KLs 38/18

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2018:1122.1KLS38.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Strafsachen

Tenor

Der Angeklagte wird wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 8 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 29a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, 30a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG, §§ 49 Abs. 1, 53 StGB.

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