05 Ns-20 Js 420/17-16/18•Landgericht Paderborn, 2018-09-18, 05 Ns-20 Js 420/17-16/18
Landgericht Paderborn, 2018-09-18, 05 Ns-20 Js 420/17-16/18
05 Ns-20 Js 420/17-16/18Kantonsgericht18.09.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 05 Ns-20 Js 420/17-16/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-09-18
Aktenzeichen: 05 Ns-20 Js 420/17-16/18
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2018:0918.05NS20JS420.17.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. große Strafkammer - große Jugendkammer als Berufungskammer -
Tenor
Die Berufung der Angeklagten wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Angeklagte wegen Vergewaltigung zu einer
Freiheitsstrafe von 2 Jahren
verurteilt wird, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich ihrer notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 177 Abs. 2 Nr. 5, Abs. 6 Nr. 1 StGB
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