2 O 282/17•Landgericht Paderborn, 2018-03-06, 2 O 282/17
Landgericht Paderborn, 2018-03-06, 2 O 282/17
2 O 282/17Kantonsgericht06.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 2 O 282/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-06
Aktenzeichen: 2 O 282/17
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2018:0306.2O282.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, folgende Erklärung abzugeben:
Hiermit bewillige ich die Rückauflassung des Grundstücks Gemarkung I, Flur 5, Flurstück 115, Landwirtschaftsfläche, Gebäude- und Freifläche, Waldfläche, Wasserfläche, Verkehrsfläche P zur Größe von 8 ha 45 ar 85 qm, eingetragen im Grundbuch von I Blatt 2097 an den Kläger, Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises i.H.v. 200.000,00 €.
Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Annahme des Kaufpreises i.H.v. 200.000,00 € in Verzug befindet.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 220.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
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