Landgericht Paderborn, 2018-01-31, 5 T 29/18

5 T 29/18Kantonsgericht31.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 5 T 29/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-01-31

Aktenzeichen: 5 T 29/18

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2018:0131.5T29.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde des Betroffenen vom 15.01.2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 02.01.2018 (Verlängerung der Abschiebungshaft bis längstens zum 02.02.2018) wird zurückgewiesen.

Der Betroffene hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.

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