Landgericht Paderborn, 2017-07-25, 5 T 186/17

5 T 186/17Kantonsgericht25.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 5 T 186/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-07-25

Aktenzeichen: 5 T 186/17

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2017:0725.5T186.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Betroffenen vom 19.06.2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 06.06.2017 und seinen Antrag vom 29.06.2017 wird festgestellt, dass die gegen den Betroffenen angeordnete Sicherungshaft diesen in der Zeit vom 04.05.2017 bis zum 08.06.2017 in seinen Rechten verletzt hat.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Stadt L auferlegt.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.