Landgericht Paderborn, 2016-12-21, 3 O 237/16

3 O 237/16Kantonsgericht21.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 3 O 237/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-21

Aktenzeichen: 3 O 237/16

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2016:1221.3O237.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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