3 O 237/16•Landgericht Paderborn, 2016-12-21, 3 O 237/16
Landgericht Paderborn, 2016-12-21, 3 O 237/16
3 O 237/16Kantonsgericht21.12.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 3 O 237/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-21
Aktenzeichen: 3 O 237/16
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2016:1221.3O237.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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