5 T 429/13•Landgericht Paderborn, 2014-01-07, 5 T 429/13
Landgericht Paderborn, 2014-01-07, 5 T 429/13
5 T 429/13Kantonsgericht07.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 5 T 429/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-01-07
Aktenzeichen: 5 T 429/13
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2014:0107.5T429.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Auf die Beschwerde der Bundespolizeidirektion T wird der Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 16. Dezember 2013 teilweise abgeändert.
Gegen den Betroffenen wird für die Zeit vom 07.01.2014 bis zum 17.01. 2014 die Sicherungshaft angeordnet.
Die weitergehende Beschwerde und der weitergehende Antrag auf Anordnung der Sicherungshaft werden zurückgewiesen.
Diese Entscheidung ist sofort wirksam.
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