3 O 162/12•Landgericht Paderborn, 2013-09-05, 3 O 162/12
Landgericht Paderborn, 2013-09-05, 3 O 162/12
3 O 162/12Kantonsgericht05.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 3 O 162/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-05
Aktenzeichen: 3 O 162/12
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2013:0905.3O162.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.723,12 Euro nebst 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz liegender Zinsen seit dem 23.05.2012 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 661,16 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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