Landgericht Paderborn, 2013-09-05, 3 O 162/12

3 O 162/12Kantonsgericht05.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Paderborn — 3 O 162/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-05

Aktenzeichen: 3 O 162/12

ECLI: ECLI:DE:LGPB:2013:0905.3O162.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.723,12 Euro nebst 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz liegender Zinsen seit dem 23.05.2012 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 661,16 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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