2 O 438/12.•Landgericht Paderborn, 2013-04-08, 2 O 438/12.
Landgericht Paderborn, 2013-04-08, 2 O 438/12.
2 O 438/12.Kantonsgericht08.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Paderborn — 2 O 438/12. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-08
Aktenzeichen: 2 O 438/12.
ECLI: ECLI:DE:LGPB:2013:0408.2O438.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 37.977,86 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten ab dem 06.10.2012 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.633,87 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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